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J u g e n d o r d n u n g

§ 1

Die TVS-Jugend besteht aus allen jugendlichen Mitgliedern des TV Silschede 1891 e.V. sowie gewählten und berufenen Mitgliedern.

§ 2

Die TVS-Jugend führt und verwaltet sich selbständig im Rahmen der Satzung des TV Silschede 1891 e.V. Sie erfüllt insbesondere folgende Aufgaben:

§ 3

Organe der TVS-Jugend sind der Vereinsjugendtag und der Vereinsjugendausschuss.

§ 4

  1. Der Vereinsjugendtag ist das oberste Organ der TVS-Jugend. Ihm gehören alle Mitglieder der TVS-Jugend an.
  2. Aufgaben des Vereinsjugendtages sind:
  1. Der Jugendtag findet jährlich nach Möglichkeit vor der Jahreshauptversammlung des TV Silschede 1891 e.V. statt. Er wird spätestens zwei Wochen vorher vom Vereinsjugendausschuss unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen. Auf Antrag von mindestens 20 Mitgliedern der TVS-Jugend oder auf Beschluss des Vereinsjugendausschusses muss unverzüglich ein außerordentlicher Jugendtag einberufen werden.
  2. Der Jugendtag wird von Jugendwart und Jugendwartin geleitet. Für die Durchführung der Entlastung und der Wahl des Jugendausschusses bestimmt der Jugendtag einen Versammlungsleiter, der nicht Mitglied des Jugendausschusses sein darf.
  3. Der Jugendtag ist beschlussunfähig, wenn nicht mindestens 20 Mitglieder der TVS-Jugend anwesend sind.
  4. Bei Abstimmungen und Wahlen entscheidet die einfache Mehrheit.
  5. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der TVS-Jugend. Wählbar ist jedes Mitglied des TV Silschede 1891 e.V. Der Jugendwart und die Jugendwartin müssen volljährig sein.

§ 5

  1. Der Vereinsjugendausschuss besteht aus:
  1. Der Jugendausschuss kann weitere Mitglieder berufen, insbesondere die in der Jugendarbeit des TV Silschede 1891 e.V. tätigen Übungsleiter/innen sowie die Vertreter/innen der TVS-Jugend in anderen Organisationen.

  2. Der Jugendwart und die Jugendwartin vertreten die Interessen der TVS-Jugend. Sie sind Mitglieder des Vorstandes des TV Silschede 1891 e.V.
  3. Der Jugendwart, die Jugendwartin und die zwei Beisitzer/innen werden vom Vereinsjugendtag, der/die Jugendvertreter/in der Handballabteilung von den jugendlichen Mitgliedern der Handballabteilung auf zwei Jahre gewählt und bleiben bis zur Neuwahl im Amt.
  4. Der Vereinsjugendausschuss erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der Jugendordnung und der Beschlüsse des Jugendtages. Der Jugendausschuss ist für seine Beschlüsse dem Jugendtag und dem Vorstand des TV Silschede 1891 e.V. verantwortlich.
  5. Der Jugendausschuss ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des TV Silschede 1891 e.V. Er entscheidet über die Verwendung der der TVS-Jugend zufließenden Mittel.
  6. Die Sitzungen des Jugendausschusses finden nach Bedarf oder auf Antrag von zwei Jugendausschuss-Mitgliedern statt und werden vom Jugendwart oder der Jugendwartin geleitet.

§ 6

Änderungen der Jugendordnung können nur vom Vereinsjugendtag beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens 3/4 der anwesenden Stimmberechtigten.

Gevelsberg, den 17. Januar 1986
 
 

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