Home

   

Übungsstunden   TVS-Journal   Mitglied werden   Beiträge   Kontakt

Beitragsübersicht

für aktive und passive Mitglieder

Einzelbeitrag

1) Erwachsene von dem Kalenderjahr an, in dem sie das 19. Lebensjahr vollenden:

72,-

2) Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr 1

frei

3) Kinder und Jugendliche 5 - 18 Jahre sowie Schüler, Auszubildende, Studenten, BuFDis, FSJler bis zu dem Jahr, in dem sie das 24. Lebensjahr vollenden 2

39,-

4) Erwachsene von dem Kalenderjahr an, in dem sie das 63. Lebensjahr vollenden, und Frührentner 3

48,-

5) Eltern oder Ehepaare sowie deren Kinder,
die das 19. bzw. 25. Lebensjahr (siehe 3)) noch nicht vollendet haben

2 Personen
3 oder mehr Personen

108,-
144,-

6) Geschwisterkinder, auch Halb- oder Stiefgeschwister,
die das 19. bzw. 25. Lebensjahr (siehe 3)) noch nicht vollendet haben

1 Kind
2 Kinder
3 oder mehr Kinder

36,-
75,-
111,-

7) Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Asylbewerber 3

frei

8) Ehrenmitglieder des TVS

frei

Anmerkungen:
1 Kinder bis zu 4 Jahren müssen trotz Beitragsfreiheit als Mitglied angemeldet werden, damit Versicherungsschutz besteht.
2 Kinder werden im Jahr ihres 5. Geburtstages automatisch als Einzel- oder Familienmitglied erfasst. Die erteilten SEPA-Lastschriftmandate gelten dann auch für die Kinder.
3 Betroffene wenden sich bitte an den Kassierer.

Neuaufnahmen sind nur gegen Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates möglich.

Der Jahres-Beitrag wird am 31. März fällig. Auf Wunsch ist auch die Zahlung des jeweils halben Beitrages zum 31. März und zum 30. September möglich. Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen will, kann dies dem Kassierer schriftlich mitteilen.

Mitglieder, die ihren Beitrag erst nach Rechnungserhalt bezahlen, werden mit 5,- € an den Kosten beteiligt. Diese Pauschale entfällt nur, wenn die Beiträge ohne Aufforderungen rechtzeitig zum 15. März auf dem Konto des TV Silschede eingegangen sind.

Die Mitgliedschaft beginnt am 1. des Monats nach dem Beitritt, es wird der anteilige Jahresbeitrag berechnet.
Der Beitrag wird bis zur Beendigung der Mitgliedschaft berechnet. Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand. Die schriftliche Kündigung muss mindestens 6 Wochen vor Ende des Kalenderjahres eingegangen sein. Bei Austritt ist der volle Beitrag für das Kalenderjahr zu entrichten. Sofern der Vorstand abweichende Kündigungsfristen beschließt, ist der anteilige Beitrag zu entrichten.
 
 

Ich hab eine Frage
Newsletter bestellen

Impressum, Datenschutz